Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Maßnahmendatenbank

Kommunale Wärmeplanung


Kommune / Landkreis

Butzbach / Wetteraukreis

Beschreibung

Die Stadt Butzbach ist - laut der Novellierung des Hessischen Energiegesetztes (HEG) seit dem 29. November 2023 sowie laut des Wärmeplanungsgesetz des Bundes, welches am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist - gesetzlich zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Der Wärmeplan muss bis zum 30.06.2028 vorgelegt werden. Der Magistrat der Stadt Butzbach hat beschlossen, den städtischen Energieversorger (Energie und Versorgung Butzbach GmbH, EVB) mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen. Aktuell wird nach einem geeigneten Fachbüro hierfür gesucht; die Erarbeitung ist ab Julia 2024 geplant.

Handlungsfeld

Klimaschutz Allgemeines

Typ

Studien- und Konzepterstellung, Machbarkeitsuntersuchung

Finanzierung

vollständig eigenfinanziert

Status

geplant

Beginn der Maßnahmen-Umsetzung

2024

Ansprechpartner

Klimaschutzmanagement der Stadt Butzbach


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