Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Maßnahmendatenbank
Kommunale Wärmeplanung
Kommune / Landkreis
Butzbach / Wetteraukreis
Beschreibung
Die Stadt Butzbach ist - laut der Novellierung des Hessischen Energiegesetztes (HEG) seit dem 29. November 2023 sowie laut des Wärmeplanungsgesetz des Bundes, welches am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist - gesetzlich zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Der Wärmeplan muss bis zum 30.06.2028 vorgelegt werden. Der Magistrat der Stadt Butzbach hat beschlossen, den städtischen Energieversorger (Energie und Versorgung Butzbach GmbH, EVB) mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen. Aktuell wird nach einem geeigneten Fachbüro hierfür gesucht; die Erarbeitung ist ab Julia 2024 geplant.
Handlungsfeld
Klimaschutz Allgemeines
Typ
Studien- und Konzepterstellung, Machbarkeitsuntersuchung
Finanzierung
vollständig eigenfinanziert
Status
geplant
Beginn der Maßnahmen-Umsetzung
2024
Ansprechpartner
Klimaschutzmanagement der Stadt Butzbach