Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Kommunale Planung
Beratung zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der kommunalen (Bauleit-) Planung
Kommunen nehmen eine Schlüsselrolle bei den Aktivitäten zur Begrenzung des Klimawandels und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen ein. Durch den Klimawandel und seine Folgen sind nahezu alle kommunalen Handlungsfelder betroffen: vor der integrierten Stadtentwicklung über gebäudebezogenen Maßnahmen, Stärkung urbaner Grünstrukturen bis hin zum Thema Verkehr und Mobilität.
Durch die kommunale Planungshoheit können Kommunen verschiedene Entwicklungen richtungsweisend steuern und damit direkt das Umfeld der Menschen, dir dort leben oder arbeiten, beeinflussen.
Wir beraten Sie gerne zu diesen Möglichkeiten!
Kontakt:
Richard Ferlemann
Fachstelle der Klima-Kommunen
Tel. +49 611/95017- 8638
E-Mail: klimakommunen@lea-hessen.de
Zentrale Themen unserer Handreichung zur Klimwandelanpassung
Grünflächen und Bäume sorgen für eine Durchlüftung und Abkühlung angrenzender Wohnquartiere. Sie sind selbst bei Hitzetagen ein kühler Aufenhaltsort für Spiel, Sport und Freizeit. Gleichzeitig steigern sie die Biodiversität. Laubbäume filtern die Luft von Feinstaubpartikeln.
Grünflächen können schon frühzeitig in der Flächennutzung und Bebauungsplanung eingeplant und gesichert werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Pflanzen(-arten) und Sträucher vorzuschreiben. Baum-/Grünschutzsatzungen schützen den Bestand.
Renaturierte Bäche und offene Bachläufe können Regenwasser zurückhalten (sogenannte Retentionsflächen) und damit einen Schutz bei Starkregenereignissen bieten. Zudem fördern sie die Biodiversität und bieten einen hohen Freizeitwert.
Flächen für die Versickerung und Retention können festgelegt werden. Über Satzungen kann die Entwässerung geregelt werden. Offene Wasserflächen können vertraglich gefordert werden.
wiederherzustellen. Die Entsiegelung von Flächen dient dem Schutz des Bodens und schafft Versickerungsflächen als Schutz vor urbanen Sturzfluten.
Die Oberflächenbeschaffenheit kann vorgeschrieben werden und auch
die Art des Belages kann konkretisiert werden.
Die Hitzebelastung und Aufheizung von Gebäuden hängt auch von den verwendeten Materialien und Oberflächen ab. Helle Fassaden reflektieren Sonnenstrahlen und verhindern das Aufheizen der Fassade und des Gebäudes. Helle Oberflächen können als Vorgabe in einer Gestaltungssatzung vorgeschrieben werden bzw. im Vertrag vereinbart werden.
Multifunktionale Plätze erlauben eine flächensparende Planung, indem sie Nutzungen kombinieren, beispielsweise als Veranstaltungs- und Freizeitort. Gleichzeitig kann Regenwasser temporär in der Fläche zurückgehalten werden. Festsetzungen zur Nutzung von Flächen und Retentionsräumen, inklusive besonderer Ansprüche an ihre Gestaltung, können im Bebauungsplan vorgenommen werden.
Zentrale Inhalte unserer Handreichung zu Klimaschutz & Klimaanpassung
Die Dach- und Fassadenbegrünung verhindert durch Verdunstung starkes Aufheizen im Sommer, gleichzeitig verringert die Verschattung die Hitzeeinstrahlung. Die Begrünung bietet einen Schutz der Dach- und Gebäudehülle, beispielsweise bei Hagelereignissen. Zudem steigert sie die Biodiversität und ist ein positiv besetztes Gestaltungselement.
Sowohl die Dachform, die Begrünung des Daches und auch die Begrünung von baulichen Teilen kann vorgeschrieben werden. Vorgaben für die Qualität der Begrünung, wie z.B. Substratstärken, Pflanzlisten und Abstände bzw. Pflanzen pro Laufmeter sind wichtig.
Eine flächensparende Verkehrsplanung reduziert versiegelte Flächen und bietet Raum für andere Nutzungsformen, wie Gemeinschafts- und Freizeitflächen. Beispiele zur Umsetzung sind Reduktion der Stellplatzflächen im öffentlichen Raum, Verkleinerung des Straßenquerschnitts, multifunktionale Verkehrsflächen, Tempo-30-Zonen, sowie Fahrrad- und Spielstraßen.
Ein Verkehrskonzept als informelles Fachkonzept sollte als Planungsgrundlage für den Bebauungsplan dienen. Das Thema sollte bereits frühzeitig in die Planungsentwürfe einfließen. Die Verkehrsflächen können konkret im B-Plan festgesetzt werden.
Mehrfamilienhäuser haben einen spezifisch geringeren Flächenverbrauch und Wärmebedarf im Vergleich zu Ein- und Zweifamilienhäusern. Durch eine kompakte Bauweise reduziert sich der Flächenverbrauch und der Energiebedarf.
Die Ausnutzung der Grundstücke, die Gebäudeart, die Höhe und weitere Faktoren können konkret vorgegeben werden, um so Versiegelung auf ein Minimum zu reduzieren und Luftaustausch zu gewährleisten.
Hohe energetische Standards der Gebäude senken den Heizenergieverbrauch. Gleichzeitig wird der sommerliche Wärmeschutz verbessert, sodass die Innenraumtemperaturen angenehmer bleiben. Das ist deshalb wichtig, weil die Gebäude, die heute errichtet werden, 2045 noch stehen werden. Daher muss bereits heute auf einen möglichst klimaneutralen Betrieb hingewirkt werden. Der Gebäudestandard kann vertraglich, also im Städtebaulichen Vertrag oder dem Vorhabensbezogenen Bebauungsplan vereinbart werden.
Zentrale Inhalte unserer Handreichung zu Klimaschutz
Die Ausrichtung der Dachflächen ermöglicht eine optimale Nutzung der Solarenergie. Dabei muss es nicht immer eine Süd-Ausrichtung sein. Auch Ost-West-Ausrichtungen bieten Vorteile, beispielsweise zur Eigenversorgung mit Solar-Strom.
Einerseits kann die Ausrichtung des Gebäudes sowie die Dachform festgesetzt werden, aber auch die Anbringung von Photovoltaik auf dem Dach kann vorgeschrieben werden. Ebenso können Flächen zur Erzeugung von Solarenergie ausgewiesen werden.
Die Rad- und Fußwegeverbindungen in einem Gebiet und die Anbindung an das weitere Wegenetz spielen für die Verkehrsmittelwahl eine wichtige Rolle. Kommunen sollten daher das Wegenetz und die Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr bei der Planung entsprechend berücksichtigen.
Ein Verkehrskonzept als informelles Fachkonzept sollte als Planungsgrundlage für den Bebauungsplan dienen. Das Thema sollte bereits frühzeitig in die Planungsentwürfe einfließen. Die Flächen für Rad- und Fußwege können konkret im B-Plan festgesetzt werden.
Die erfolgreiche Anbindung an den ÖPNV ist eine wichtige Maßnahme zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs. Zudem sollten Flächen für Car-Sharing vorgesehen werden. Die Entwicklung der Elektromobilität und die Reduktion des Durchgangsverkehrs sollten ebenfalls mit bedacht werden.
Ein Verkehrskonzept als informelles Fachkonzept sollte als Planungsgrundlage für den Bebauungsplan dienen. Das Thema sollte bereits frühzeitig in die Planungsentwürfe einfließen. Die Flächen für Rad- und Fußwege aber auch für Ladeinfrastruktur elektisch betriebener Fahrzeuge können konkret im B-Plan festgesetzt werden.
Kommunen können gemeinsam mit kommunalen Versorgungsunternehmen die Wärmeversorgung über Wärmenetze vorantreiben; als Energiequellen können erneuerbare Energien eingesetzt werden. Dazu benötigt es ausreichend Flächen, beispielsweise für geothermische Bohrungen oder für Solarenergieanlagen.
Die Festlegungen zur effizienten Energieversorgung und zur Verwendung erneuerbarer Energien folgen idealerweise einem qualifizierten Energiekonzept. Vertaglich kann die Energieversorgung im Städtebaulichen Vertrag oder dem Vorhabensbezogenen Bebauungsplan vereinbart werden. Im Bebauungsplan können Gebiete definiert werden, in denen für Gebäude Maßnahmen zur Erzeugung, Nutzung oder Speicherung erneuerbarer Energien festgesetzt werden.
Weitere Informationen:
Eine weitere Unterstützung bei diesem Thema kann die Checkliste zur Bauleitplanung sein. Diese dient der Überprüfung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelangen im Rahmen der Bauleitplanung und wird fortlaufend aktualisiert. Sie bietet eine Übersicht über mögliche Festsetzungen in Bebauungsplänen. Ebenso werden mögliche Themen für vertragliche Regelungen aufgezeigt.
Detaillierte methodische Hinweise zur kommunalen Planung finden Sie in den Broschüren des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum:
"Mitplanen, Mitreden, Mitmachen - Ein Leitfaden zur Städtebaulichen Planung"
"Initialphase der Baulandentwicklung - Prozesse, Modelle und Vergaberegelungen"
Sie benötigen Beratung zum Thema Kommunale Planung, haben Fragen oder Anregungen?
Kommen Sie gerne auf mich zu:
Richard Ferlemann
Fachstelle der Klima-Kommunen
Tel. +49 611/95017- 8638
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