Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen
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Maßnahmendatenbank
Förderrichtlinie "Energieeffizienz für Bühnen"
Kommune / Landkreis
Frankfurt am Main /
Beschreibung
Bis 2021 wurde mit der Förderrichtlinie "Energieeffizienz für Bühnen" die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Endenergieverbrauchs in Frankfurter Bühnenbetrieben gefördert. Wer genau war antragsberechtigt? - Gemeinnützige Unternehmen und Vereine, die über einen Bühnenbetrieb verfügen, wie Kunst- und Kulturzentren, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Einrichtungen für Live-Aufführungen. - Körperschaften und Eigenbetriebe, an denen juristische Personen öffentlichen Rechts beteiligt sind, die über einen Bühnenbetrieb verfügen, wie Kunst- und Kulturzentren, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Einrichtungen für Live-Aufführungen. - Energiedienstleister, die Einsparmaßnahmen bei einem antragsberechtigten Betrieb erbringen und dabei das finanzielle Risiko tragen. Die Förderintensität der Fördermaßnahme betrug, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme, mind. 30 bis max. 65 % der förderfähigen Kosten. Die Fördersumme war auf 30.000 EUR pro Jahr und Antragsteller beschränkt. Durchführung einer vorgeschalteten Energieberatung: Voraussetzung für eine Maßnahmenförderung war die Durchführung und die Vorlage eines Ergebnisberichts einer vorgeschalteten Energieberatung. Die Förderung der Beratung betrug 80 % der beihilfefähigen Kosten. Maximal 1.600 Euro konnten geltend gemacht werden. Dieser Beratungsumfang eignete sich u. a. für die Durchführung von Analysen im Beleuchtungsbereich. Für vertiefende Analysen im Bereich Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Gebäude oder Prozesse und eventuelle Umsetzungsbegleitungen konnten zusätzlich bis zu 2.400 Euro geltend gemacht werden. Energieeffizienzmaßnahmen: Förderfähig waren einzelne oder mehrere Maßnahmen eines Antragstellers zum Ersatz von Anlagen und Aggregaten durch hocheffiziente Anlagen und Aggregate. Schwerpunkte der Förderung: Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftsysteme, Beleuchtungssysteme, Kälte- und Klimaanlagen, Sonstiges. Link zur Richtlinie: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/frankfurt-themen/klima-und-energie/pdf/energiereferat-79a/foerderichtlinie-theater-august-2020.ashx
Handlungsfeld
Energieeffizienz und Wärme- / Energiemanagement
Typ
kommunales Förderprogramm
Finanzierung
(teil-)finanziert durch Förderprogramm
Status
abgeschlossen
Beginn der Maßnahmen-Umsetzung
2016
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt am Main, Klimareferat: 069 - 212 - 39193, klimareferat@stadt-frankfurt.de