Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen

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Maßnahmendatenbank

Kommunale Wärmeplanung in Frankfurt am Main


Kommune / Landkreis

Frankfurt am Main /

Beschreibung

Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes sieht in § 4 Abs. 2 vor, dass Großstädte bis zum 30.06.2026 einen unverbindlichen Wärmeplan verabschieden müssen. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung im September 2024 beschlossen und im November 2024 wurde die ämterübergreifende ""Task Force Wärmeplanung"" einberufen, um die weiteren Schritte unter Federführung des Klimareferates zu koordinieren. Zur Vorbereitung der Wärmeplanung in Frankfurt wurde im Jahr 2023 eine „Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main“ fertiggestellt, welche eine gute Basis ist, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen (siehe Konzeptstudie: www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/M_118_2024_AN1_e-think_Konzeptstudie.pdf mit Anhang: www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/M_118_2024_AN2_e-think_Anhang_Studie.pdf ) Im Rahmen der Erstellung der Frankfurter kommunalen Wärmeplanung, welche in zwei Arbeitspaketen im Dezember 2024 ausgeschrieben wurde, sollen nun die Daten und Annahmen aus der Konzeptstudie aktualisiert und mit dem Fernwärme-Transformationsplan der Mainova AG abgeglichen werden. Zudem wird eine Analyse über alle Frankfurter Stadtteile erfolgen.

Handlungsfeld

Erneuerbare Energien

Typ

Studien- und Konzepterstellung, Machbarkeitsuntersuchung

Finanzierung

vollständig eigenfinanziert

Status

laufend

Beginn der Maßnahmen-Umsetzung

2024

Ansprechpartner

Stadt Frankfurt am Main, Klimareferat: 069 - 212 - 39193, klimareferat@stadt-frankfurt.de


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