Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Maßnahmendatenbank
Mehrweg in der Gastronomie
Kommune / Landkreis
Rosbach v.d.Höhe / Wetteraukreis
Beschreibung
Viele Einwegplastikprodukte sind seit dem 3. Juli 2021 bereits EU-weit verboten. Dazu gehören etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik". Auch to-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Dies bringt selbstverständlich auch Folgen für Unternehmen mit sich, die mit Speisen und Getränken handeln und im weiteren oder engsten Sinne der Gastronomiebranche zuzuordnen sind. Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants nach Verpackungsgesetz des Bundes verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Um die ortsansässigen betroffenen Betriebe auf diesen Schritt frühzeitig vorzubereiten und diese zu animieren, das Ziel der Plastik- und Müllreduzierung gemeinsam zu verfolgen, hat die Verwaltung diese Unternehmen, mehrheitlich Gastronomien, zu einen Informationsabend Ende November 2021 eingeladen. Zudem wird geprüft, ob das Engagement der Betriebe mit einem städtischen Förderprogramm unterstützt werden kann.
Handlungsfeld
Klimaschutz Allgemeines
Typ
kommunales Förderprogramm
Finanzierung
vollständig eigenfinanziert
Status
zurückgestellt
Beginn der Maßnahmen-Umsetzung
2021
Ansprechpartner
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