Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Maßnahmendatenbank
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Flächenentsiegelung
Kommune / Landkreis
Linden / Gießen
Beschreibung
Durch die zunehmende Bodenversiegelung kann das Niederschlagswasser nicht mehr in den Boden eindringen. Es läuft an der Oberfläche ab und belastet Abwasserkanäle und Kläranlage. Die Stadt Linden ist bestrebt, dieser Entwicklung durch die Förderung von Flächenentsiegelungen entgegen zu wirken. Zuschüsse gemäß dieser Richtlinien können alle Eigentümer und Erbbauberechtigte von selbstgenutzten und von vermieteten Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümer in der Stadt Linden erhalten. Gleiches gilt für Handels- und Gewerbebetriebe, Gärtnereien sowie landwirtschaftliche Betriebe. Als förderungsfähige Maßnahmen gelten die Entfernung der wasserundurchlässigen Belagsarten und die Aufbringung wasserdurchlässiger Oberflächen mit geeignetem Unterbau, wie einfache Grasnarbe, Rindenmulch, Schotter, Rasengittersteine oder ver- sickerungsfähiges Pflaster nach vorheriger Entsiegelung und Entfernung der Kanal- einleitung. Die Mindestherstellungskosten liegen bei 550,00 €. Entsiegelungsmaßnahmen bei Neubauten sind grundsätzlich nicht förderungsfähig.
Handlungsfeld
Entsiegelung
Typ
kommunales Förderprogramm
Finanzierung
vollständig eigenfinanziert
Status
laufend
Beginn der Maßnahmen-Umsetzung
2011
Ansprechpartner
Umweltbeauftragte Frau Dilger-Becker